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Formalitäten im Trauerfall
Verhalten im Trauerfall
Bei einem Sterbefall in der Wohnung oder in einem Seniorenheim muss zuerst der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst benachrichtigt werden. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.
Danach benachrichtigen Sie bitte unser Bestattungsunternehmen Bosse in Gifhorn.
Wir werden die Überführung und alles Weitere mit Ihnen absprechen.
In einem Beratungsgespräch werden wir im Einzelnen klären, welche der anfallenden Formalitäten von uns für Sie erledigt werden sollen.
Mögliche Formalitäten
- Terminierung der Beerdigung / Trauerfeier mit einem Pastor und der Friedhofsverwaltung
- Vermittlung eines weltlichen Trauerredners
- Bestellung eines Organisten oder anderen Musikers
- Gestellung von Staffelei und CD-Player während der Trauerfeier
- Auslegen von Kondolenzlisten
- Gestaltung von Traueranzeigen
- Gestaltung und Erstellung von Trauerdruck (Briefe oder Karten)
- Abholung der Todesbescheinigung beim Arzt
- Besorgung fehlender Personenstandsurkunden
- Besorgung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
- Abmeldung der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse
- Abmeldung gesetzlicher- und betrieblicher Renten
- Abmeldung oder Beantragung von Leistungen aus Gewerkschaften
- Abmeldung beim Versorgungsamt
- GEZ Abmeldung
- Beantragung der Vorschusszahlung / 3 Monatsrente / Sterbevierteljahr
- Beantragung von Leistungen aus Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- Infopostabmeldung (verhindert spätere Werbung an den Verstorbenen)
- Bestellung von Trauerfloristik
- Terminabsprache mit einer Gaststätte
- Vermittlung eines Steinmetzes
- Organisation der Überführung im In- und Ausland
- Fertigung des Trauerdrucks
Folgende Unterlagen werden zur Beurkundung eines Sterbefalles benötigt:
Ledige: | Geburtsurkunde, Personalausweis |
Verheiratete: | Heiratsurkunde (Stammbuch), Personalausweis |
Verwitwete: | Heiratsurkunde (Stammbuch), Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis |
Geschiedene: | Heiratsurkunde (Stammbuch), rechtskräftiges Scheidungsurteil, Personalausweis |
Ledige:
Geburtsurkunde, Personalausweis
Verheiratete:
Heiratsurkunde (Stammbuch), Personalausweis
Verwitwete:
Heiratsurkunde (Stammbuch), Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis
Geschiedene:
Heiratsurkunde (Stammbuch), rechtskräftiges Scheidungsurteil, Personalausweis
Sollten einzelne Personenstandsunterlagen nicht vorhanden sein, sind wir gern bei der Beschaffung behilflich.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist immer das Standesamt des Sterbeortes (unabhängig vom Wohnort der/des Verstorbenen).
Falls vorhanden sind noch zusätzliche Unterlagen hilfreich:
- Rentenänderungsbescheide
- Rentenbescheide von Betriebsrenten, VBL usw.
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Schwerbehindertenausweis
- Mitgliedsnachweise von Gewerkschaften
- Originalversicherungsscheine oder Policen der Lebens- oder Sterbegeldversicherungen
Trauerdruck
Bereits seit 1997 fertigen wir in unserem Bestattungshaus in Gifhorn Trauerbriefe, Karten und Danksagungen nach Ihren individuellen Wünschen an. Sie können aus einer Vielzahl von verschiedenen Trauerdruckpapieren und Motiven wählen. Überlassen Sie den Trauerdruck einfach uns. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.